Honorar

Honorar- und Vergütungsansprüche für Rechtsanwälte sind gesetzlich geregelt. Basis ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In der Regel rechnen wir unsere gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten nach den gesetzlichen Gebühren,
bzw. den gesetzlichen oder vereinbarten Gegenstandswerten ab. Im Einzelfall vereinbaren wir mit Ihnen ein Pauschalhonorar
oder einen Stundensatz.


Erstberatung


Für ein Erstberatungsgespräch berechnen wir maximal 190,00 € zzgl. MwSt.

Sofern Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation Beratungshilfe in Anspruch nehmen möchten,
bitten wir Sie vor Ihrem Besprechungstermin bereits einen Beratungshilfeschein von dem für Sie zuständigen Amtsgericht einzuholen,
in diesen Fällen fällt lediglich eine Gebühr von 15,00 € an.

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© Rechtsanwalt Schmatloch